Ich besuche zurzeit keine Schule, da ich mich z.B. im Ausland aufgehalten habe. Bis wann muss ich mich bewerben und was gibt es zu beachten?
Bewerbungsschluss ist immer der 31. März eines Jahres.
Falls die Unterbrechung des Schulbesuchs ein Jahr übersteigt, muss eine Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch abgelegt werden. Der Besuch der Berufsschule, die Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes oder Elternzeit gelten nicht als Unterbrechung.
Zuletzt aktualisiert am 15.02.2021 von Gutenbergschule Web-Admin.