Ich habe meinen mittleren Bildungsabschluss im Ausland erworben. Wie kann ich mich bewerben?
Bewerberinnen und Bewerbern mit einem ausländischen Bildungsnachweis müssen an der Feststellungsprüfung teilnehmen. Bei Gleichstellung des ausländischen Bildungsnachweises (https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/internationale-bildungsnachweise) mit einem deutschen Zeugnis des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) muss nur eine Feststellungsprüfung zur Überprüfung der Deutschkenntnisse absolviert werden.
Zuletzt aktualisiert am 15.02.2021 von Gutenbergschule Web-Admin.