Müssen sich Praktikantinnen/Praktikanten extra versichern?

Nein. Praktikanten sind gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO bei der Unfallkasse Hessen gegen Unfälle versichert. Sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie sind versicherungsfrei. Im Rahmen des Praktikums ist es den Schülerinnen und Schülern verboten ein Kraftfahrzeug zu führen.

Zuletzt aktualisiert am 15.02.2021 von Gutenbergschule Web-Admin.

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