Was passiert, wenn im Betrieb durch die Praktikantin, den Praktikanten ein Schaden verursacht wurde?
Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlich verursachtem Schaden haftet die Praktikantin/ der Praktikant bzw. die Erziehungsberechtigten. Besteht bei der Praktikantin/ dem Praktikanten bzw. den Erziehungsberechtigten keine Versicherung, tritt die Versicherung des Landes Hessen ein. Im Rahmen des Praktikums ist es den Schülerinnen und Schülern verboten ein Kraftfahrzeug zu führen.
Zuletzt aktualisiert am 15.02.2021 von Gutenbergschule Web-Admin.